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Das neue Pfändungsschutz-Konto - Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes trat am 01.07.2010 in Kraft

Am 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 (BGBl. I. S. 1707) und damit die Vorschriften zum neuen P-Konto in Kraft. Künftig kann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages 1.045,04 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Damit genießen erstmals auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.

Ab dem 01.01.2012 wird der Kontopfändungsschutz dann ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.

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Letzte Änderung am Samstag, 21. Oktober 2023 um 17:16:50 Uhr.

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