Oft gestellte Fragen

Zum 1. Juli 2010 sind neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft getreten und ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, wurde eingeführt.


Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto ?
Darf ich mehrere P-Konten haben ?
Kann das P-Konto auch auf 2 Personen lauten ?
Wer darf die Bescheinigung ausstellen ?
Was geschieht mit einem nicht aufgebrauchtem Freibetrag ?
Was ist, wenn der Bank schon ein Pfändungsbeschluss vorliegt ?
Kann ein Insolvenzverwalter-/Treuhänder ein P-Konto sperren ?
Was passiert, wenn das P-Konto im Minus steht ?
Was passiert bei Pfändungen, wenn ich kein P-Konto habe ?

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