Worum geht es hier ? Seit dem 1. Juli 2010 kann jeder Bankkunde beantragen, dass sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Jede Bank muss auf Wunsch des Kunden ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Einen Rechtsanspruch auf ein neues Pfändungsschutzkonto haben Sie allerdings nicht. Dennoch sind die meisten Banken bereit, ein solches einzurichten.